BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG     -     PKV TARIFWECHSEL     -     ALTERSVORSORGE





Wir sind Versicherungsberater - 
Gutachter und Sachverständiger


  • wir beraten nur Online und per Telefon Privatkunden, Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, Senioren, Rentner und speziell medizinisches Personal (wie Ärzte) bedarfs- und personenorientiert zu den privaten Altersvorsorge Versicherungen, Berufsunfähigkeit, PKV-Tarifwechsel und private Renten- oder Fonds-Renten- und Lebensversicherungen.
  • Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung ist bei der bestehenden privaten Kranken Versicherung der PKV-Tarifwechsel (Kontakt).
  • Wir sind Experten für die Beratung zur Berufsunfähigkeits-Versicherung BU (Kontakt). Wir haben ein eigenes Formular erstellt, unsere Risikovoranfrage, dieses Formular wird als anonyme Anfrage von allen Versicherungen akzeptiert. Auch sind wir behilflich bei der Beantragung von Leistungsansprüchen zur bestehenden BU. Wir verhandeln auch mit den Versicherungsunternehmen für eine optimale BU und bestes Ergebnis.


Wir Versicherungsberater üben eine beratende und gutachterliche Tätigkeit aus. Die Vermittlung oder der Verkauf von Versicherungen ist uns nicht erlaubt und ist uns, den Versicherungsberatern nicht gestattet. Kein Verkauf von Versicherungen!


Versicherungsberater sind Rechtsdienstleister und gehören zu den registrierten Erlaubnisinhabern gemäß Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (BGH v. 6.6.2019 – I ZR 67/18, VersR 2019, 1563). Aus der Erlaubnis nach § 59 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 34d Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) ergeben sich Berufspflichten, die weitgehend den Regelungen zur Berufsausübung und den Berufspflichten von Rechtsanwälten entsprechen. Der Beruf des Versicherungsberaters ist ein mit dem Rechtsanwaltsberuf vereinbarer Beruf.


Behördlich zugelassene Versicherungsberater sind objektiv, neutral und unabhängig, d. h. wir beraten nicht im Auftrag oder für eine Versicherung, sondern wir beraten auf das jeweils kalkulierte und vereinbarte Honorar. Wir erhalten unsere Vergütung, das Honorar aus dem schriftlich vereinbarten Pauschalsatz von unseren Mandanten. Somit ist die notwendige Neutralität und Unabhängigkeit gegenüber den Versicherungsgesellschaften, im Gegensatz zu deren Vertretern und Maklern, gewährleistet. Unsere Beratung üben wir immer selbstständig und eigenverantwortlich aus.



Voraussetzung und erforderlich für den Zugang zur Tätigkeit als behördlich zugelassener Versicherungsberater ist die Ausbildung als Versicherungskaufmann/-kauffrau, auch als Versicherungsfachwirt/in oder als Fachwirt/in für Finanzberatung, aber auch ein juristisches Studium oder eine juristische Vorbildung, ein Abschluss als Betriebswirt/in sind ratsam und empfehlenswert. Unerlässlich ist langjährige Berufserfahrung in der Versicherungswirtschaft. Der Beruf der Versicherungsberater/in gehört zu den rechtsberatenden Berufen und darf nur ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis bzw. Zulassung von der Industrie- und Handelskammer IHK und nach eingehender und bestandener Prüfung erteilt wurde.



Am Anfang eines Beratungsmandats steht meistens ein unverbindliches, telefonisches Erst-, Orientierungsgespräch in dem der Auftragsumfang definiert und die notwendigen Arbeitsschritte dem Berater und seinem Mandanten aufgeteilt werden. Das Mandat und die Beratung erfolgt erst nach dem Erhalt der erforderlichen und unterschriebenen Formulare, wie Vollmacht, Dienstleistungs- Honorarvereinbarung und Datenschutzvereinbarung, durch den Mandanten.



Gegenüberstellung der Berufsgruppen (Einfirmenagent, Mehrfachagent, Versicherungsmakler und Versicherungsberater)



Mitglied im


Bundesverband der Versicherungsberater e.V.
www.bvvb.de


Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände
und Rechtsdienstleister e.V.
www.rechtsbeistand.de